Ergotherapie und Lernschwierigkeiten
Probleme mit dem Lernen haben viele Menschen. Die traditionellen Lernmethoden versagen häufig, wenn der Betroffene Lernblockaden, Wahrnehmungsstörungen oder Teilleistungsstörungen hat. In unserer Praxis findet eine ausführliche Diagnostik unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklung, Besonderheiten und Probleme statt. Zur Diagnostik gehört die Untersuchung der Leistungsfähigkeit, der Wahrnehmung und der Wahrnehmungsverarbeitung. Sind die Voraussetzungen für das Lernen noch nicht gefestigt, ist dies eine Indikation für eine ergotherapeutische Behandlung und Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sind die Ursachen für die Lernschwierigkeiten nicht mangelnden Vorläuferfähigkeiten geschuldet, fällt ein Training oder eine Förderung nicht in den Bereich der Ergotherapie, sondern in den der Lerntherapie.
Beispiele:
Max ist ein cleveres Kerlchen, nur beim Lesen und Schreiben hapert es ein wenig. Er hatte als Kleinkind häufig Probleme mit den Ohren und verwechselt ständig ähnlich klingende Buchstaben. Ein Training der Hörverarbeitung, z.B. nach Kramer, Neidisch oder mit dem Brainboy von Warnke, kann die Ergotherapie sinnvoll unterstützen. Die Therapie fällt in den Bereich der Ergotherapie und wird als Heilmittel von den Krankenkassen übernommen. Dies wäre z.B auch der Fall bei Problemen mit der visuellen Wahrnehmungsverarbeitung, bei Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen.
Hanna hat die gleichen Probleme, es liegen bei ihr jedoch keine nennenswerte Wahrnehmungsdefizite vor. Sie lehnt alles ab, was mit Buchstaben zu tun hat und das ganze Thema löst einen starken Stress beim Lernen aus, was die Probleme weiterhin verstärkt. Hannas Förderung fällt nicht in den Rahmen einer ergotherapeutischen Behandlung, sondern in den der Lerntherapie.
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